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Allgemeine Geschäftsbedingungen XWAKE

1. Gelände / Parkplatz:
Das Gelände und die Parkplätze werden von Familie Heller, „Fischerstüberl“ zur Verfügung gestellt. Betreten und Nutzen des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Das Gelände und die Parkplätze sind in sauberem Zustand zu verlassen. Auf die Gäste des „Fischerstüberl“ ist Rücksicht zu nehmen.
Offenes Feuer, Grillen, Campen, Zelten und Übernachten sind auf dem gesamten Gelände verboten.
Für abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen weder von XWAKE noch von Familie Heller.

2. Umkleiden/ Duschen/ WC:
Umkleideräume und Duschen stehen nicht zur Verfügung.
Die Toiletten des „Fischerstüberl“ können von den Wassersportlern und ihren Begleitpersonen benutzt werden. Das Lokal ist nur in Straßenkleidung zu betreten.  Haftung für Wertgegenstände aller Art der Wassersportler und ihrer Begleitpersonen die an der Bootsanlegestelle wird nicht übernommen.

3. Teilnahme am Wassersport- und Rahmenprogramm auf dem Wasser und an
    Land:
Unseren Sicherheitsbestimmungen, die durch das XWAKE- Team ausgesprochen werden, sind für Teilnehmer und Begleitpersonen des Wassersport- und Rahmenprogramms auf dem Wasser und an Land verbindlich. Die Teilnahme am Wassersport- und Rahmenprogramm auf dem Wasser und an Land erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für ihre Kinder. Der/die Teilnehmer/in und ihre Begleitpersonen verpflichten sich den Anweisungen des XWAKE- Teams und autorisierten Personen unbedingt folge zu leisten. Personen, die trotz Hinweis auf ihr Fehlverhalten, die Sicherheitshinweise nicht beachten, werden von der weiteren Teilnahme am Wassersport- und Rahmenprogramm auf dem Wasser und an Land ausgeschlossen. Forderungen an XWAKE können nicht gestellt werden. Schäden, die durch Fehlverhalten von Teilnehmern und/ oder ihren Begleitpersonen entstehen, werden in voller Höhe berechnet.

4. Teilnahme Minderjähriger am Wassersport- und Rahmenprogramm auf dem
    Wasser und an Land:
Minderjährige und nicht voll geschäftsfähige Personen können nur mit schriftlicher Einverständniserklärung der/s gesetzlichen Vertreter/s am Wassersport- und Rahmenprogramm auf dem Wasser und an Land teilnehmen. Die schriftliche Einverständniserklärung ist spätestens zu Beginn des Coachings vorzulegen. Sollte eine Vorlage nicht erfolgen, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises.

5. Geschwindigkeit:
Die Geschwindigkeit mit der der jeweilige Teilnehmer gezogen wird orientiert sich an der jeweiligen Wassersportart und dem Können des jeweiligen Teilnehmers. Die Einschätzung obliegt allein dem Coach/ Bootsfahrer. Die Geschwindigkeit ist auch von den vorliegenden Wasserverhältnissen abhängig. Kein Teilnehmer kann ein Recht auf eine bestimmte, mit ihm zu fahrende Geschwindigkeit geltend machen.


6. Preise und Gutscheine:
Durch die Terminvereinbarung eines Coachings kommt ein Beförderungsvertrag zwischen XWAKE und dem Teilnehmer zustande.
Gutscheine sind nicht übertragbar. Für alle Gutscheine gilt bei Verlust kein Ersatz. Unsere Preise entnehmen Sie bitte der Rubrik Preise auf unserer Homepage www.xwake.de.

Witterungseinflüsse, Wasserstand, Verletzung/ Krankheit des Teilnehmers, höhere Gewalt, Unterbrechungen des Coachings aufgrund behördlicher oder polizeilicher Anordnung etc. können nicht beanstandet werden oder zur Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. Auszahlung des Gutscheins führen.

XWAKE erbringt ihre Beförderungsleistung bei jeder Witterung, solange die Sicherheit der Teilnehmer und des XWAKE- Teams nicht gefährdet ist (d.h. beispielsweise nicht bei Gewitter oder Sturm). Im Fall der Vorzeitigen Beendigung des Coachings besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des anteiligen Teilnahmepreises.

7. Verleih:
Zur Teilnahme benötigte Ausrüstungsgegenstände (Leinen, Neopren, Wakeboard, ect.) können vom Teilnehmer kostenlos ausgeliehen werden.
Bei Verlust oder Beschädigung ist der Neupreis des Ersatzes zu zahlen.

8. Haftung/ Schlussbestimmungen:
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unzulässig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Schadensersatzansprüche der Benutzer aus Delikt (§823 BGB) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. § 276 Abs. 2 BGB bleibt unberührt. Dies gilt auch für die Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der XWAKE. Die Teilnahme am Wassersport- und Rahmenprogramm auf dem Wasser und an Land erfolgt auf eigenes Risiko, welches jede Sport- und Spielart beinhaltet. Bei Verletzungen besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Beförderungsentgeltes oder Schadensersatz.


Stand 6/09